• Die Anerkennung gilt für folgende Arten von Baustoffprüfungen und erstreckt sich auf folgende Baustoffe und Baustoffgemische:
    • A 1 und A 3 - Eignungs- und Kontrollprüfungen an Böden einschl. Bodenverbesserung
    • D 3 und I 3 - Kontrollprüfungen an Gesteinskörnungen und Gemische für Schichten ohne Bindemittel
    • Bild 16